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Bewilligungszeitraum für Wohngeld

Der Anspruch auf Wohngeld beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Der Bewilligungszeitraum beträgt gewöhnlich zwölf Monate. Wenn zu erwarten ist, dass sich die maßgeblichen Lebensumstände ändern, kann der Bewilligungszeitraum auch verkürzt werden. Sollten die Voraussetzungen für die Bewilligung des Wohngeldantrags erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten, beginnt der Bewilligungszeitraum in diesem Monat.

Was tun zur Weiterbewilligung nach Ablauf der Bewilligung?

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss das Wohngeld erneut beantragt werden. Dieser sogenannte Weiterleistungs- oder Wiederholungsantrag sollte etwa zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums beim zuständigen Wohngeldamt gestellt werden, damit die Wohngeldzahlung nicht unterbrochen wird.

Wie beim Erstantrag auch muss für die Weiterbewilligung der Antrag auf Wohngeld vollständig ausgefüllt werden. Eine aktuelle Verdienstbescheinigung und aktuelle Einkommensnachweise müssen ebenfalls vorgelegt werden. Je nach persönlicher Lebenssituation kann die Wohngeldbehörde erneut weitere Unterlagen anfordern, um den Anspruch auf Wohngeld feststellen zu können.

Nutzen Sie unseren Antrag zum Ausfüllen direkt am PC: Download Formloser Wohngeldantrag (PDF, 1,66 MB)

Weiterführende Informationen zum Wohngeldantrag, die passenden Formulare und Anlagen sowie zuständige Wohngeldämter für Ihre Stadt oder Gemeinde finden Sie unter Wohngeld beantragen.

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Das Wohngeld wird grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum verkürzt oder verlängert werden.

Wohngeld kann sich ändern

Das Wohngeld wird nach der Prüfung der persönlichen Lebensverhältnisse berechnet. Ändern sich die Lebensverhältnisse während des Bewilligungszeitraums, kann das Wohngeld für den laufenden Zeitraum erhöht, verringert oder gestrichen werden.

Wohngelderhöhung

Eine Erhöhung des Wohngelds wird gewährt, wenn sich die Anzahl der Familienmitglieder in der Wohnung vergrößert, etwa durch die Geburt eines Kindes. Auch wenn die Wohnkosten sich um mehr als 15% erhöhen, wird das Wohngeld neu berechnet. Eine Neuberechnung erfolgt auch, wenn sich das Gesamteinkommen der zum Antragsteller gehörenden Familienmitglieder um mehr als 15% verringert.

Erfahren Sie alles zu den aktuellen Höchstbeträgen für die Wohnkosten unter Angemessene Wohnkosten beim Wohngeld. Mehr Informationen zu den berücksichtigten Haushaltsmitgliedern finden Sie unter Haushaltsmitglieder beim Wohngeld.

Wohngeldkürzung

Eine Kürzung des Wohngelds erfolgt, wenn sich die Miete um mehr als 15% verbilligt oder sich das Gesamteinkommen des Antragstellers bzw. der Familienmitglieder um mehr als 15% erhöht. Der Wohngeldempfänger hat die Pflicht, diese Fälle unverzüglich bei der Wohngeldstelle zu melden. Tut er dies nicht, dann kann er mit einer Geldbuße belangt werden.

Weiterführende Informationen zu Freibeträgen und Einkommensgrenzen erhalten Sie im Detail unter Wohngeld Einkommen.

Wohngeldstopp

Der Wohngeldbescheid wird ungültig, wenn ein Familienmitglied, das bisher Wohngeld bezogen hat, nun eine Transferleistung (z.B. Bürgergeld) bezieht.

Da Transferleistungen wie Bürgergeld bereits die Wohnkosten abdecken, verfällt der Anspruch auf Wohngeld. Mehr zur Übernahme der Wohnkosten lesen Sie unter Bürgergeld Kosten der Unterkunft und Heizung.

Der Wohngeldbescheid wird außerdem ungültig, wenn die Voraussetzungen unter denen er erlassen wurde, nicht mehr bestehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein bisher arbeitsloser Wohngeldempfänger eine Arbeit aufnimmt. In diesen Fällen wird die Zahlung des Wohngelds eingestellt.

Welche Änderungen muss ich der Wohngeldstelle melden?

Wer Wohngeld beantragt hat oder empfängt, hat eine Mitteilungspflicht gegenüber der Wohngeldstelle. Er muss alle Änderungen, die das Wohngeld betreffen, unverzüglich melden. Dazu zählen Einkommensänderungen und Änderung der Wohnkosten von mehr als 15%, ein Wohnungswechsel sowie der Einzug oder Auszug eines Familienmitglieds.

Achtung: Die Wohngeldstelle prüft die Angaben des Antragstellers und führt dazu eine Abfrage mit anderen Behörden durch. Daher ist es wichtig, beim Antrag korrekte Angaben zu machen!

Bildnachweis: Brian A Jackson / shutterstock.com