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Lastenzuschuss – Wohngeld für Eigentümer

Nicht nur Mieter sondern auch Eigentümer einer Immobilie haben Anspruch auf Wohngeld in Form des Lastenzuschusses. Der Wohngeld Lastenzuschuss wird nur gewährt, wenn die Immobilie selbst und zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Dabei ist für den Lastenzuschuss die zuschussfähige Belastung ausschlaggebend, die mit Wohngeld gefördert wird.

Wer hat Anspruch auf den Lastenzuschuss?

Wie der Mietzuschuss dient der Lastenzuschuss der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 WoGG). Die Gewährung des Lastenzuschusses kommt dann infrage, wenn die Wohnkosten bei selbst genutztem Wohneigentum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anspruchsberechtigten übersteigen.

Wer kann Lastenzuschuss beantragen?

  • Eigentümer einer Wohnung
  • Eigentümer eines Hauses
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (bei mehr als drei Wohnungen und wenn der Eigentümer eine der Wohnungen selbst bewohnt)
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Eigentümer einer Kleinsiedlung
  • Inhaber von Dauerwohnrechten, Wohnungsrechten und Nießbrauchsrechten
  • Erbbauberechtigte
  • Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle (nur bei einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle mit einer Trennung des Wohnraums vom Wirtschaftsteil und einem Wohngeldlastennachweis für den bewohnten Wohnraum)

Besonderheiten

Besitzer von Eigenheimen, die selbst in dem Objekt wohnen, aber dort auch Geschäftsräume unterhalten, erhalten in diesem Fall keinen Lastenzuschuss, sondern lediglich das Wohngeld als Mietzuschuss.

Für das zu bezuschussende Objekt, gleich welcher Art, wird die Antragsstellung nicht durch Faktoren wie öffentliche Förderungen, Steuerbegünstigungen oder Finanzierungsarten beeinflusst.

Wer ist vom Anspruch ausgeschlossen?

Wie im Falle des Mietzuschusses ist auch der Lastenzuschuss für folgende Personengruppen ausgeschlossen:

Welche Belastungen sind zuschussfähig?

Als Belastungen des selbst genutzten Wohneigentums, die zuschussfähig sind, kommen folgende Kosten in Betracht

  • Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten, die zum Bau, Kauf oder Verbesserung des Wohneigentums dienen
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (Bewirtschaftungskosten)
  • Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben
  • Versicherungsbeiträge für das Eigenheim
  • bestimmte Heizkosten
  • Verwaltungskosten

Wie hoch ist der Lastenzuschuss?

Besteht dem Grunde nach Anspruch auf Lastenzuschuss, hängt seine konkrete Höhe insbesondere von nachfolgenden Faktoren ab

  • Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
  • Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das selbst genutzte Wohneigentum

Weitere Informationen zur Ermittlung des Lastenzuschusses erhalten Sie unter Wohnkosten.

Lastenzuschuss beantragen

Beantragt wird der Lastenzuschuss wie der Mietzuschuss auch beim zuständigen Wohngeldamt. Gewährt wird er maximal für ein Jahr, danach erfolgt eine Bedarfsprüfung. Details zum Antrag von Wohngeld inklusive Antragsmuster finden Sie unter Wohngeldantrag.