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Wohngeld für Rentner – Zuschuss zu den Wohnkosten

Wohngeld für Rentner – das Wichtigste auf einen Blick

  • Was ist Wohngeld für Rentner?
    Ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, wenn die Rente nicht reicht.
  • Wie hoch ist das Wohngeld?
    Ø ca. 220 € monatlich (2025), abhängig von Einkommen, Haushaltsgröße und Mietstufe.
  • Wer hat Anspruch?
    Rentner mit Einkommen zwischen 857 und 1.543 € netto (Beispiel bei Mietstufe III).
  • Wie viel Vermögen ist erlaubt?
    60.000 € für die erste Person, 30.000 € je weitere bleiben anrechnungsfrei.
  • Wie wird der Antrag gestellt?
    Online oder bei der Wohngeldstelle. Bewilligung: bis zu 12 Monate.

Eine geringe Rente und steigende Mieten ergeben eine brisante Mixtur mit Tendenz zur Altersarmut. Reduzieren lässt sich dieser Druck mit dem Wohngeld für Rentner. Schon jetzt beträgt der Anteil der Senioren beim Wohngeld rund 50 Prozent. Anspruch auf die staatliche Leistung haben vermutlich weit mehr Menschen. Viele schämen sich, überhaupt Hilfe zu beantragen. Andere wissen schlichtweg nicht, dass mit dem Wohngeld eine Unterstützung zur Verfügung steht, mit der sich die Wohnkosten abfedern lassen.

So hoch ist das Wohngeld

Vorweg: Ziel des Wohngelds für Rentner ist nicht, den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Es geht einzig und allein um Entlastung bei den Wohnkosten. Gezahlt wird die Hilfe sowohl an Mieter – man spricht dann von einem Mietzuschuss – als auch an Rentner, die ein selbst genutztes Eigenheim besitzen. Dann handelt es sich um einen Lastenzuschuss.

Mit der Wohngeld Erhöhung 2025 liegt der Wohnkostenzuschuss im Durchschnitt aller Wohngeld-Haushalte bei etwa 220 € im Monat; gegenüber dem Vorjahr ein Plus von etwa 15 %. Feste Pauschalen gibt es dabei nicht, die Höhe des Wohngeldes wird grundsätzlich individuell berechnet anhand Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnort.

Höhe des Wohngeldes

Beispiel: Rentner alleinstehend, Mietstufe 4 (z.B. Berlin), 600 € Miete im Monat

Rente (netto)Wohngeld
1.100 €241 €
1.200 €190 €
1.300 €138 €
1.400 €86 E
1.500 €32 €
Tabelle 1: Wohngeld Höhe für alleinlebende Rentner

Anspruch mit dem Wohngeldrechner ermitteln

Voraussetzungen für Wohngeld

Maßgeblich für die Berechnung des Wohngelds und ob überhaupt ein Anspruch besteht, sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Wohnort (fließt über die Mietstufe ein) und das Einkommen. Hinzu gesellen sich Freibeträge beim Einkommen sowie Freigrenzen beim Vermögen (ausgenommen ist das selbstgenutzte Eigenheim). Bezogen auf das Vermögen sind bei der ersten Person 60.000 € und bei jeder weiteren 30.000 frei – bei einem Rentnerpaar somit 90.000 €. Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung fällt unter das Schonvermögen und steht dem Anspruch auf Wohngeld somit nicht entgegen.

Höhe des Einkommens

Grundvoraussetzung, um Wohngeld beantragen zu können: Das Einkommen darf weder unterhalb des Existenzminimums liegen noch die Obergrenze übersteigen. Diese Grenzwerte variieren je nach Mietstufe, von denen es sieben gibt. Sie spiegeln die unterschiedlich hohen Mietkosten je nach Region und Ort wider. Beispiele: München hat Mietstufe 7, Hamburg 6, Hannover 5, Bremen 4, Bochum 3, Cottbus 2 und Görlitz die Mietstufe 1. Je höher die Mietstufe, desto höher auch das Mietpreisniveau.

Um das Zusammenspiel zu verdeutlichen: In Mietstufe 1 beträgt das Mindesteinkommen für einen Rentner-Single-Haushalt 857 € und die Obergrenze bei 1.959 € (bei Rentnerpaaren sind es 1.498 bzw. 2.648 €). In Mietstufe 7 steigen die Werte auf 1.538 und 2.202 € bei Alleinstehenden sowie 2.265 und 2.963 € bei Paaren.

Wohngeldtabelle – Einkommen 2025

Damit Rentner Anspruch auf Wohngeld haben, sollte sich das monatliche Einkommen im Rahmen der Einkommensgrenzen für 2025 bewegen, die je nach Mietstufe variieren. Einkommen zielt dabei nicht nur auf die Altersrente ab. Auch zusätzliche Einkünfte z.B. aus Vermietung, private Rente oder Kapitalerträge werden neben der Rente den Einkommen hinzugerechnet.

Einkommensgrenzen für alleinstehende Rentner / 1-Personen-Haushalt

MindesteinkommenHöchsteinkommen
Mietstufe 1857 €1.443 €
Mietstufe 2978 €1.477 €
Mietstufe 31.066 €1.509 €
Mietstufe 41.161 €1.541 €
Mietstufe 51.212 €1.568 €
Mietstufe 61.343 €1.593 €
Mietstufe 71.538 €1.619 €
Tabelle 2: Wohngeld Einkommensgrenzen 2025 für alleinstehende Rentner
Mindesteinkommen: Errechnete Richtwerte nach SGB II, netto
Höchsteinkommen: netto, bereinigt um Freibeträge

Einkommensgrenzen für Rentner-Paare / 2-Personen-Haushalt

MindesteinkommenHöchsteinkommen
Mietstufe 11.489 €1.953 €
Mietstufe 21.536 €1.996 €
Mietstufe 31.656 €2.037 €
Mietstufe 41.749 €2.080 €
Mietstufe 51.831 €2.114 €
Mietstufe 61.955 €2.147 €
Mietstufe 72.265 €2.181 €
Tabelle 3: Wohngeld Einkommensgrenzen 2025 für Rentnerpaare
Mindesteinkommen: Errechnete Richtwerte nach SGB II, netto
Höchsteinkommen: netto, bereinigt um Freibeträge

Wer hat keinen Anspruch?

Wird das Mindesteinkommen unterschritten, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Dann sollten Rentner umgehend Grundsicherung im Alter beantragen. Es handelt sich dabei um das Pendant zum Bürgergeld. Das Bürgergeld selbst kann nur von Personen beantragt werden, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Erwerbsfähigkeit als zentrale Bürgergeld Voraussetzung fällt bei Rentnern allerdings mit dem Erreichen des Rentenalters weg.

Wohngeld für Rentner beantragen

Besteht ein Anspruch, muss der Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde gestellt werden. Bewilligt wird das Wohngeld für Rentner in der Regel für ein Jahr. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden. Auch wenn die Bearbeitung etwas dauern kann – beim Wohngeld in Berlin sind es z.B. gut 13 Wochen – für den Anspruch zählt der Monat, in dem der Wohngeld Antrag eingereicht wurde. Um es ganz deutlich zu sagen: Hier geht es um Geld, auf das ein Rechtsanspruch besteht und das man nicht verschenken sollte.