Auch Rentner können Wohngeld beantragen. Wenn die Rente nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu tragen, kann Anspruch auf den staatlichen Zuschuss bestehen – egal ob zur Miete oder zum Eigenheim. Ob Wohngeld gezahlt wird, hängt vor allem von Einkommen, Haushaltsgröße und den Wohnkosten ab. Rund die Hälfte aller Wohngeldhaushalte besteht bereits aus Rentnern – dennoch stellen viele Berechtigte keinen Antrag.
- Zuschuss zu den Wohnkosten: Rentner können die Leistung sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbst genutztes Wohneigentum erhalten.
- Individuelle Berechnung statt Pauschale: Die Höhe wird individuell berechnet und hängt vor allem von Einkommen, Haushaltsgröße und den tatsächlichen Wohnkosten ab.
- Eigenes Einkommen als Voraussetzung: Der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn der Lebensunterhalt grundsätzlich aus eigener Rente oder anderem Einkommen gesichert ist.
- Keine feste Rentengrenze: Ob ein Anspruch besteht, hängt nicht von einer bestimmten Rentenhöhe ab, sondern vom gesamten Einkommen und den Wohnkosten.
- Entlastung nur für die Wohnkosten: Der Zuschuss ersetzt keine Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
- Kein Anspruch bei Grundsicherung: Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält, bekommt kein Wohngeld, da die Wohnkosten dort bereits berücksichtigt sind.
Inhaltsverzeichnis
Wie viel Wohngeld bekommen Rentner?
Ziel des Wohngeldes ist nicht die Sicherung des Lebensunterhalts. Die Leistung dient ausschließlich der Entlastung bei den Wohnkosten. Gezahlt wird die Hilfe sowohl an Mieter – man spricht dann von einem Mietzuschuss – als auch an Rentner, die ein selbst genutztes Eigenheim besitzen. Dann handelt es sich um einen Lastenzuschuss.
Seit der letzten Wohngeld Erhöhung in 2025 liegt der Wohnkostenzuschuss im Durchschnitt aller Wohngeld-Haushalte bei etwa 220 € im Monat, für 2026 haben sich keine Änderungen ergeben. Feste Pauschalen gibt es dabei nicht, die Höhe des Wohngeldes wird grundsätzlich individuell berechnet anhand Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnort.
Höhe des Wohngeldes
Beispiel: Rentner alleinstehend, Mietstufe 4 (z.B. Berlin), 600 € Miete im Monat
| Rente (netto) | Wohngeld |
|---|---|
| 1.100 € | 241 € |
| 1.200 € | 190 € |
| 1.300 € | 138 € |
| 1.400 € | 86 E |
| 1.500 € | 32 € |
Anspruch mit dem Wohngeldrechner ermitteln
Voraussetzungen für Wohngeld
Maßgeblich für die Berechnung des Wohngelds und ob überhaupt ein Anspruch besteht, sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Wohnort (fließt über die Mietstufe ein) und das Einkommen. Hinzu gesellen sich Freibeträge beim Einkommen sowie Freigrenzen beim Vermögen (ausgenommen ist das selbstgenutzte Eigenheim). Bezogen auf das Vermögen sind bei der ersten Person 60.000 € und bei jeder weiteren 30.000 frei – bei einem Rentnerpaar somit 90.000 €. Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung fällt unter das Schonvermögen und steht dem Anspruch auf Wohngeld somit nicht entgegen.
Höhe des Einkommens
Grundvoraussetzung, um Wohngeld beantragen zu können: Das Einkommen darf weder unterhalb des Existenzminimums liegen noch die Obergrenze übersteigen. Diese Grenzwerte variieren je nach Mietstufe, von denen es sieben gibt. Sie spiegeln die unterschiedlich hohen Mietkosten je nach Region und Ort wider. Beispiele: München hat Mietstufe 7, Hamburg 6, Hannover 5, Bremen 4, Bochum 3, Cottbus 2 und Görlitz die Mietstufe 1. Je höher die Mietstufe, desto höher auch das Mietpreisniveau.
Um das Zusammenspiel zu verdeutlichen: In Mietstufe 1 beträgt das Mindesteinkommen für einen Rentner-Single-Haushalt 857 € und die Obergrenze bei 1.959 € (bei Rentnerpaaren sind es 1.498 bzw. 2.648 €). In Mietstufe 7 steigen die Werte auf 1.538 und 2.202 € bei Alleinstehenden sowie 2.265 und 2.963 € bei Paaren.
Wohngeldtabelle – Einkommen 2026
Damit Rentner Anspruch auf Wohngeld haben, sollte sich das monatliche Einkommen im Rahmen der Einkommensgrenzen für 2026 bewegen, die je nach Mietstufe variieren. Einkommen zielt dabei nicht nur auf die Altersrente ab. Auch zusätzliche Einkünfte z.B. aus Vermietung, private Rente oder Kapitalerträge werden neben der Rente den Einkommen hinzugerechnet.
Einkommensgrenzen für alleinstehende Rentner / 1-Personen-Haushalt
| Mindesteinkommen | Höchsteinkommen | |
|---|---|---|
| Mietstufe 1 | 857 € | 1.443 € |
| Mietstufe 2 | 978 € | 1.477 € |
| Mietstufe 3 | 1.066 € | 1.509 € |
| Mietstufe 4 | 1.161 € | 1.541 € |
| Mietstufe 5 | 1.212 € | 1.568 € |
| Mietstufe 6 | 1.343 € | 1.593 € |
| Mietstufe 7 | 1.538 € | 1.619 € |
Mindesteinkommen: Errechnete Richtwerte nach SGB II, netto
Höchsteinkommen: netto, bereinigt um Freibeträge
Einkommensgrenzen für Rentner-Paare / 2-Personen-Haushalt
| Mindesteinkommen | Höchsteinkommen | |
|---|---|---|
| Mietstufe 1 | 1.489 € | 1.953 € |
| Mietstufe 2 | 1.536 € | 1.996 € |
| Mietstufe 3 | 1.656 € | 2.037 € |
| Mietstufe 4 | 1.749 € | 2.080 € |
| Mietstufe 5 | 1.831 € | 2.114 € |
| Mietstufe 6 | 1.955 € | 2.147 € |
| Mietstufe 7 | 2.265 € | 2.181 € |
Mindesteinkommen: Errechnete Richtwerte nach SGB II, netto
Höchsteinkommen: netto, bereinigt um Freibeträge
Wer hat keinen Anspruch?
Wird das Mindesteinkommen unterschritten, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Dann sollten Rentner umgehend Grundsicherung im Alter beantragen. Es handelt sich dabei um das Pendant zum Bürgergeld. Das Bürgergeld selbst kann nur von Personen beantragt werden, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Erwerbsfähigkeit als zentrale Bürgergeld Voraussetzung fällt bei Rentnern allerdings mit dem Erreichen des Rentenalters weg.
Wohngeld für Rentner beantragen
Besteht ein Anspruch, muss der Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde gestellt werden. Bewilligt wird das Wohngeld für Rentner in der Regel für ein Jahr. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden. Auch wenn die Bearbeitung etwas dauern kann – beim Wohngeld in Berlin sind es z.B. gut 13 Wochen – für den Anspruch zählt der Monat, in dem der Wohngeld Antrag eingereicht wurde. Um es ganz deutlich zu sagen: Hier geht es um Geld, auf das ein Rechtsanspruch besteht und das man nicht verschenken sollte.
Häufige Fragen zum Wohngeld für Rentner
Können Rentner Wohngeld bekommen?
Ja. Rentner können Wohngeld erhalten, wenn die Rente bzw. das Einkommmen für den Lebensunterhalt grundsätzlich ausreicht, die Wohnkosten aber nicht vollständig gedeckt werden können.
Wie hoch kann Wohngeld für Rentner sein?
Die Höhe des Wohngeldes wird individuell berechnet. Maßgeblich sind insbesondere Einkommen, Haushaltsgröße, Mietstufe des Wohnortes sowie die zu berücksichtigenden Wohnkosten. Eine feste Pauschale gibt es nicht. Mit dem Wohngeldrechner lässt sich der mögliche Anspruch vorab ermitteln.
Wird meine gesamte Rente beim Wohngeld berücksichtigt?
Die Rente wird beim Wohngeld als Einkommen angerechnet, jedoch nicht in voller Bruttohöhe. Pauschale Abzüge, etwa für Kranken- und Pflegeversicherung, werden berücksichtigt. Zudem können Freibeträge, beispielsweise für Bezieher der Grundrente oder bei Schwerbehinderung, das anrechenbare Einkommen mindern.
Können Rentner auch Wohngeld für Wohneigentum erhalten?
Ja. Rentner können Wohngeld nicht nur für eine Mietwohnung, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum erhalten. In diesem Fall wird statt des Mietzuschusses ein Lastenzuschuss gezahlt. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Zinskosten für Kredite, Instandhaltungspauschalen sowie öffentliche Abgaben und Nebenkosten. Die Tilgung eines Kredits wird beim Wohngeld in der Regel nicht berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Immobilie selbst bewohnt wird.
Darf ich trotz Ersparnissen Wohngeld beziehen?
Ja. Vermögenswerte bis zu 60.000 € für Alleinstehende und 90.000 € für Paare gelten beim Wohngeld in der Regel als unschädlich. Ein angemessenes, selbst genutztes Wohneigentum zählt ebenfalls zum Schonvermögen und steht einem Anspruch nicht entgegen. Erst bei erheblichem Vermögen oberhalb dieser Grenzen entfällt der Anspruch.
Warum ist meine Rente für das Wohngeld zu niedrig?
Wohngeld ist gesetzlich als Zuschuss zu den Wohnkosten konzipiert. Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt grundsätzlich selbst finanziert werden kann. Reicht das Einkommen hierfür nicht aus, besteht in der Regel kein Wohngeldanspruch. Stattdessen kommt häufig Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) in Betracht.
Bekomme ich Wohngeld zusätzlich zur Grundsicherung?
Nein. Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Die Wohnkosten sind bereits Bestandteil dieser Leistung, sodass keine zusätzliche Förderung durch Wohngeld erfolgt.