Zum Inhalt springen

Wohngeld-Kürzung: Jeder dritte Haushalt soll den Anspruch verlieren

Für Millionen Menschen mit niedrigen Einkommen könnte sich das Wohngeld schon bald deutlich verändern. Im Zuge der Sparvorgaben für den Bundeshaushalt 2027 plant die Bundesregierung eine umfassende Reform der Leistung. Ziel ist es, die Ausgaben von Bund und Ländern um insgesamt zwei Milliarden Euro pro Jahr zu senken. Nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz könnte dadurch rund jeder dritte bisherige Wohngeldhaushalt künftig seinen Anspruch verlieren. Besonders betroffen sein könnten Rentner.

Mit dem Wohngeld unterstützt der Staat Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten vollständig zu tragen. Erst Anfang 2023 wurde der Kreis der Berechtigten durch das Wohngeld-Plus-Gesetz deutlich ausgeweitet. Nun soll die Leistung erneut reformiert werden – diesmal allerdings mit dem Ziel, Milliarden einzusparen.

Bundesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Wohngelds in die Ressortabstimmung gegeben. Bevor das Vorhaben beschlossen werden kann, müssen zunächst die übrigen Bundesministerien Stellung nehmen. Anschließend soll sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen, bevor Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden.

Nach Angaben der Ministerin sollen die Ausgaben für das Wohngeld künftig deutlich sinken. Insgesamt sind Einsparungen von zwei Milliarden Euro pro Jahr vorgesehen. Eine Milliarde Euro soll der Bund einsparen, die andere Milliarde die Länder. Damit würden die jährlichen Ausgaben von zuletzt rund fünf Milliarden Euro auf etwa drei Milliarden Euro zurückgehen.

Rund jeder dritte Wohngeldhaushalt könnte den Anspruch verlieren

Nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz könnte rund ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte künftig keinen Anspruch mehr auf die Leistung haben. Betroffen wären demnach vor allem Menschen, deren Einkommen bislang nur knapp innerhalb der geltenden Einkommensgrenzen liegt.

Wie genau die neuen Einkommensgrenzen und Berechnungsregeln aussehen sollen, ist bislang jedoch nicht bekannt. Deshalb lässt sich derzeit nicht beurteilen, welche Haushalte die Voraussetzungen künftig tatsächlich nicht mehr erfüllen würden.

Für viele Betroffene bedeutet das vor allem Unsicherheit. Bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, bleiben die bisherigen Wohngeldregelungen jedoch unverändert bestehen.

Laufende Bewilligungen bleiben zunächst bestehen

Wer bereits Wohngeld erhält, muss nach aktuellem Stand nicht mit einer sofortigen Kürzung rechnen. Nach Angaben des Bundesbauministeriums sollen bestehende Bewilligungsbescheide unverändert gelten.

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, in einigen Fällen auch für 24 Monate. Erst wenn anschließend ein neuer Antrag gestellt wird, würden die dann geltenden gesetzlichen Regelungen Anwendung finden.

Für aktuelle Empfänger besteht deshalb zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Änderungen könnten sich erst bei einer späteren Weiterbewilligung ergeben.

Rentner könnten besonders stark betroffen sein

Die Reform dürfte zahlreiche ältere Menschen treffen. Nach Angaben der Bundesregierung bezogen im Jahr 2024 rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. In mehr als der Hälfte dieser Haushalte leben Rentner.

Insgesamt erhielten rund 638.000 Rentner Wohngeld. Daneben profitieren auch viele Familien von der Leistung. Nach Angaben des Bundesbauministeriums entfallen 44 Prozent der Wohngeldhaushalte auf Familien. Außerdem erhalten zahlreiche Alleinerziehende sowie Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen den Zuschuss zu ihren Wohnkosten.

Der überwiegende Teil der Wohngeldempfänger lebt zur Miete. Rund 86.000 Haushalte beziehen den sogenannten Lastenzuschuss, der Eigentümer mit selbst genutztem Wohnraum unterstützt.

Regierung begründet Reform mit Sparzwängen

Die Bundesregierung verweist auf die schwierige Haushaltslage. Wegen der wirtschaftlichen Entwicklung und der hohen Ausgaben müsse jedes Ressort Einsparungen leisten. Auch das Bundesbauministerium habe deshalb den Auftrag erhalten, die Ausgaben für das Wohngeld deutlich zu reduzieren.

Hubertz bezeichnete die geplanten Kürzungen selbst als schmerzhaft. Gleichzeitig betonte sie, dass die Reform notwendig sei, um die Sparvorgaben des Bundes einzuhalten.

Kritik an den Plänen wächst

Die angekündigten Einschnitte stoßen bereits auf deutliche Kritik. Vertreter der Grünen warnen davor, dass zahlreiche Haushalte ihre Unterstützung verlieren und dadurch auf andere Sozialleistungen angewiesen sein könnten. Auch Sozialverbände befürchten, dass insbesondere Menschen mit geringen Einkommen zusätzlich belastet werden.

Wie stark die Auswirkungen tatsächlich ausfallen werden, hängt jedoch von der endgültigen Ausgestaltung des Gesetzes ab. Diese ist bislang noch nicht veröffentlicht worden.

Noch ist nichts beschlossen

Auch wenn die Pläne bereits sehr konkret sind, handelt es sich derzeit noch nicht um geltendes Recht. Der Gesetzentwurf befindet sich zunächst in der Ressortabstimmung. Erst danach folgen die Beratungen im Bundeskabinett sowie das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Bis dahin gelten die bisherigen Wohngeldregelungen unverändert weiter. Wer die Voraussetzungen nach aktuellem Recht erfüllt, kann deshalb weiterhin Wohngeld beantragen. Erst mit einem verabschiedeten Gesetz würden sich die Anspruchsvoraussetzungen ändern.