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§ 4 WoGG – Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Das Wohngeld richtet sich nach

  1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
  2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
  3. dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)

und ist nach § 19 zu berechnen.