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Wohngeld für Alleinerziehende: Regierung lehnt um 600 Euro höheren Freibetrag ab

Mutter bedient einen Taschenrechner neben einem Wohngeld-Schreiben, während ihr Kind am Tisch malt.

Die Bundesregierung lehnt einen um 600 Euro höheren jährlichen Wohngeld-Freibetrag für Alleinerziehende ab. Der Bundesrat will damit die geplanten Kürzungen ab Januar 2027 abfedern. Die Regierung hält dagegen am Sparziel fest. Für betroffene Eltern bliebe es nach ihrem Entwurf bei 1.320 Euro Freibetrag im Jahr, während die neue Berechnungsformel ihren Mietzuschuss drücken soll.

Die Absage steht in der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Reformgesetz, veröffentlicht mit der Bundestagsdrucksache 21/8284 vom 30. September 2026. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Über die Reform und mögliche Änderungen ist damit noch nicht abschließend entschieden.

Bundesrat will Alleinerziehende entlasten

In seiner Stellungnahme vom 25. September verlangt der Bundesrat, den Freibetrag von 1.320 auf 1.920 Euro im Jahr anzuheben. Die Länder begründen das mit der geplanten Änderung der Wohngeldformel: Mit steigendem Einkommen soll der Anspruch künftig schneller zurückgehen. Gerade berufstätige Alleinerziehende könnten davon besonders betroffen sein.

Ohne Antrag auf Unterhaltsvorschuss soll das Wohngeld wegfallen

Anders als Paarhaushalte hätten sie keine Möglichkeit, zusätzliche Belastungen durch ein zweites Erwerbseinkommen innerhalb des Haushalts auszugleichen, argumentiert der Bundesrat. Der höhere Freibetrag soll deshalb einen Teil der Einschnitte auffangen. Die Forderung gehört inzwischen zur beschlossenen Stellungnahme der Länderkammer und ist nicht mehr nur eine Empfehlung ihrer Ausschüsse.

Rechnerisch blieben monatlich 160 statt bisher 110 Euro bei der Ermittlung des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens unberücksichtigt. Das wären 50 Euro mehr Einkommensabzug pro Monat. Wie stark dadurch das Wohngeld steigt, hängt von Haushaltsgröße, berücksichtigter Miete und übrigem Einkommen ab. Die geforderten 600 Euro wären also kein zusätzlicher Auszahlungsbetrag.

Regierung lehnt Ausgleich aus Spargründen ab

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie habe den Vorschlag geprüft, sehe aber keinen Anpassungsbedarf. Ein höherer Freibetrag würde die vorgesehenen Einsparungen verringern. Die Entlastung müsste aus ihrer Sicht an anderer Stelle ausgeglichen werden und würde dann Kürzungen für andere Gruppen nach sich ziehen.

Damit setzt die Regierung dem vom Bundesrat geforderten Ausgleich eine klare finanzielle Grenze. Sie bestreitet an dieser Stelle weder die besondere Belastung Alleinerziehender noch die Wirkung des höheren Freibetrags. Ihr ausdrücklich genannter Ablehnungsgrund ist die Konsolidierung des Bundeshaushalts.

Der bestehende Freibetrag soll erhalten bleiben. Trotzdem kann der monatliche Zahlbetrag sinken, weil die Regierung zugleich die dauerhafte Heizkostenkomponente halbieren und Einkommen über die Wohngeldformel stärker anrechnen will. Außerdem soll die reguläre Anpassung an die Preis- und Mietentwicklung zum 1. Januar 2027 ausfallen.

Wer heute Anspruch auf den Freibetrag hat

Nach § 17 WoGG werden jährlich 1.320 Euro abgezogen, wenn ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnt. Mindestens eines der Kinder muss unter 18 Jahre alt sein. Für dieses Kind muss Kindergeld oder eine gesetzlich gleichgestellte Leistung gewährt werden.

Der Freibetrag gilt einmal für den Haushalt und steigt nicht mit jedem weiteren Kind. Auch eine Erwerbstätigkeit verlangt die Vorschrift nicht. Die politische Begründung des Bundesrates stellt berufstätige Alleinerziehende heraus, sein Änderungsvorschlag beschränkt den höheren Betrag aber nicht auf diese Gruppe. Geändert werden soll nur die Höhe, nicht der Kreis der Berechtigten.

Was für laufende Bescheide vorgesehen ist

Vor dem 1. Januar 2027 bewilligtes Wohngeld soll nach dem Regierungsentwurf grundsätzlich bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums in bisheriger Höhe weitergezahlt werden. Muss die Wohngeldstelle wegen einer erheblichen Änderung nach § 27 WoGG neu entscheiden, sollen für Monate ab Januar 2027 bereits die neuen Regeln gelten.

Bei einer anschließenden Weiterbewilligung würden die neuen Berechnungsregeln greifen, falls das Gesetz wie geplant kommt. Der bisherige Zahlbetrag wäre dann nicht mehr durch die Übergangsregel geschützt.

Als nächster Beratungsschritt ist für den 4. November 2026 eine öffentliche Anhörung zur Wohngeldreform angesetzt. Ob der höhere Freibetrag doch noch in das Gesetz aufgenommen wird, bleibt Gegenstand des parlamentarischen Verfahrens.