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Keine Info vom Jobcenter, kein Wohngeld: Familie verliert elf Monate

Frau hält einen Jobcenter-Bescheid und einen Brief an die Wohngeldstelle vor dem Jobcenter in der Hand.

Die Mutter bekommt Bürgergeld, für ihren Sohn stehen im Jobcenter-Bescheid dagegen null Euro. Dass für ihn Wohngeld infrage kommt, erfährt sie erst im folgenden Frühjahr durch eine Beratungsstelle. Nach ihrem Antrag bewilligt die Wohngeldstelle 110 Euro im Monat. Für die elf Monate davor zahlt die Behörde jedoch nichts nach.

544 Euro Unterhalt und keine Leistungen vom Jobcenter

Der Junge besuchte damals einen Kindergarten und bekam 544 Euro Unterhalt im Monat. Damit war sein Bedarf nach der Berechnung des Jobcenters gedeckt. Der Bescheid vom Mai 2021 wies für ihn deshalb für die folgenden zwölf Monate null Euro aus.

Weil der Sohn selbst kein Bürgergeld bekam, kam für ihn Wohngeld infrage, obwohl seine Mutter Leistungen vom Jobcenter bezog. Sie wusste davon nichts. Vom Jobcenter kam dazu kein Hinweis.

Erst Ende Mai 2022 erfuhr die Mutter bei einer Beratungsstelle von dieser Möglichkeit. Am 31. Mai beantragte sie Wohngeld für ihren Sohn. Drei Wochen später folgte ein zweiter Antrag für die elf Monate davor, mit der Begründung, das Jobcenter habe sie nie auf diese Möglichkeit hingewiesen. Im August wurden 110 Euro monatlich bewilligt, allerdings erst ab Mai 2022. Über den rückwirkenden Antrag entschied die Behörde nicht. Die Mutter zog deshalb für ihren Sohn vor das Verwaltungsgericht Bayreuth.

Eine Frist, die schon im Sommer 2021 ablief

Wohngeld gibt es grundsätzlich erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Für abgelehnte Jobcenter-Leistungen sieht § 25 Abs. 3 WoGG eine Ausnahme vor: Wohngeld kann bereits ab dem Monat bewilligt werden, für den die Leistung abgelehnt wurde. Dafür muss der Wohngeldantrag spätestens bis zum Ende des Monats eingehen, der auf die Kenntnis der Ablehnung folgt.

Bei dem Jobcenter-Bescheid vom Mai 2021 lief diese Frist schon im Sommer 2021 ab, fast ein Jahr bevor die Mutter von der Wohngeldmöglichkeit erfuhr. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wertet sie als Ausschlussfrist. Wer sie versäumt, kann nur noch dann rückwirkend Wohngeld erhalten, wenn er ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Antragstellung gehindert war.

Darauf stützte sich die Mutter. Sie klagte gegen das Landratsamt als Wohngeldstelle, ihr Vorwurf zielte aber auf das Jobcenter: Hätte es sie auf den möglichen Anspruch ihres Sohnes hingewiesen, hätte sie rechtzeitig einen Antrag gestellt. Der verspätete Antrag müsse deshalb so behandelt werden, als sei er fristgerecht eingegangen. Nach ihrer Darstellung entgingen ihr durch den fehlenden Hinweis auch ein Heizkostenzuschuss und das kostenlose Mittagessen im Kindergarten über das Bildungs- und Teilhabepaket. Allein für das Essen hatte sie von Juni 2021 bis April 2022 504,15 Euro selbst bezahlt.

Kein Hinweis, aber auch kein Fehler

Auf Nachfrage des Landratsamts schrieb eine Sachbearbeiterin des Jobcenters im Juni 2022, man dürfe nicht auf Wohngeld oder Kinderwohngeld verweisen. Sie berief sich dabei auf § 12a SGB II.

Das Gericht sah in dem fehlenden Hinweis keine Verletzung der Beratungspflicht. Eine Behörde müsse grundsätzlich nicht von sich aus über Leistungen eines anderen Trägers informieren. Auch die Weisung der Bundesagentur für Arbeit verpflichte das Jobcenter nicht, auf einen freiwilligen Wohngeldantrag für ein Kind hinzuweisen. Ob sich Wohngeld für ein einzelnes Kind lohnt, müsse es nicht selbst prüfen. Eine solche Prüfpflicht würde nach Auffassung des Gerichts dem Ziel widersprechen, Verwaltungsaufwand abzubauen.

Hinzu kam: Für Wohngeld war das Landratsamt zuständig, das vor dem Antrag nichts von der Angelegenheit wusste. Einen möglichen Beratungsfehler des Jobcenters müsste sich die Wohngeldstelle hier auch nicht zurechnen lassen, weil beide Behörden keine Funktionseinheit bilden.

Auch über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ließ sich die Frist nicht retten. Er kann einen verspäteten Wohngeldantrag hier nicht wie einen rechtzeitigen behandeln, weil die Wiedereinsetzung abschließend regelt, wann ein Fristversäumnis unschädlich bleibt. Das Gericht wies die Klage mit Urteil vom 11. Dezember 2024 (Az. B 8 K 23.334) ab. Es blieb bei 110 Euro monatlich ab Mai 2022. Für die elf Monate davor bekommt die Familie kein Wohngeld.

Auf einen Hinweis vom Jobcenter sollten Eltern nicht warten

Stehen für ein Kind im Jobcenter-Bescheid null Euro, lohnt sich eine zeitnahe Nachfrage bei der Wohngeldstelle. Wer nach einer Ablehnung innerhalb der Frist einen Antrag stellt, kann Wohngeld bereits ab dem Monat erhalten, für den die Jobcenter-Leistung abgelehnt wurde – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer die Frist versäumt, bekommt es in dieser Konstellation grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat. Auf einen Hinweis vom Jobcenter sollten Eltern dabei nicht setzen. Wie hoch das Wohngeld ausfällt, hängt unter anderem vom Einkommen des Kindes und seinem Anteil an der Miete ab.