Wohngeldantrag – Wohngeld 2021 beantragen

Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die nach § 22 WoGG nur auf Antrag gewährt wird. Ist der Wohngeldanspruch geklärt, sollte der berechtigte Haushaltsvorstand die Leistungen beantragen. Zuständig für das Wohngeld sind die Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Einerseits halten wir die notwendigen Antragsformulare hier auf dieser Seite (weiter unten) zum Download bereit oder man erhält diese ebenfalls bei den Behörden zur Mitnahme.
- Wohngeldantrag – das Wichtigste in Kürze
- Formloser Wohngeldantrag
- Bearbeitungsdauer des Wohngeldantrags
- Rückwirkender Antrag auf Wohngeld
- Wohngeldantrag online – Download der Antragsformulare
- Erforderliche Unterlagen und Nachweise
- Wiederholungsantrag auf Wohngeld
- Erhöhungsantrag
- Mitteilungspflichten des Antragstellers
Wohngeldantrag – das Wichtigste in Kürze
Wie lange dauert ein Wohngeldantrag?
Die Bearbeitungsdauer des Wohngeldantrags variiert je nach Region. In Großstädten, wo bei den Wohngeldämtern mehr Anträge verarbeitet werden müssen, kann es länger dauern als in kleineren Gemeinden. Sie können aber mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis sechs Wochen rechnen.
Welche Unterlagen für Wohngeldantrag benötigt?
Neben dem Wohngeldantrag selbst werden Personalausweis oder Reisepass benötigt. Darüber hinaus der Mietvertrag, Meldebescheinigung sowie Einkommensnachweise. Weitere Infos unter “erforderlichen Unterlagen“
Wie viel Einkommen darf ich haben um Wohngeld zu bekommen?
Für die Höhe des Einkommens beim Wohngeld gibt es keine pauschalen Grenzen. Vielmehr hängt das Höchsteinkommen davon ab, wie viele Personen im Wohngeldhaushalt leben und zu welcher Mietstufe die eigene Gemeinde angehört. Beispielsweise in Berlin mit Mietstufe 4 (IV) könnte ein Haushalt mit zwei Personen einen Wohngeldantrag in 2021 bis zu einem Einkommen von 1.454 Euro stellen. Zur Berechnung können Sie auch unseren Wohngeldrechner nutzen.
Im Allgemeinen ist eine persönliche Abgabe des Antrags bei dem zuständigen Wohngeldamt nach Terminvereinbarung anzuraten. Möglicherweise hat Ihre Wohngeldstelle auch aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen einen Online-Service eingerichtet. Dieses prüft die Angaben auf Vollständigkeit, beantwortet Fragen des Antragstellers und klärt über Rechte und Pflichten auf. Die persönliche Abgabe des Wohngeldantrags kann die Bearbeitung beschleunigen, da fehlende Angaben ergänzt und fehlende Unterlagen sofort angefordert werden können.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann es in den Ämtern vorkommen, dass kein Personenverkehr zugelassen wird. Darüber hinaus sind bei den Wohngeldstellen aufgrund der (teilweisen) Lockdowns vermehrt Wohngeldanträge eingegangen, weshalb sich die Bearbeitungszeit verlängern kann. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld telefonisch, ob ein persönliches Erscheinen überhaupt möglich ist und wenn ja, halten Sie bitte alle Hygienemaßnahmen ein.
WICHTIG: Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde. Als beantragt gilt die Leistung, wenn der amtliche Antragsvordruck mit allen notwendigen Nachweise und Unterlagen eingereicht wurde.
Um die Frist zu wahren und keinen Monat zu “verlieren”, empfehlen wir zunächst die formlose Beantragung der Leistungen.
Formloser Wohngeldantrag
Zur Fristwahrung kann ein Antrag auf Wohngeld auch zunächst formlos bei der zuständigen Behörde gestellt und ein ausgefüllter Wohngeldantrag nachgereicht werden. Sofern der amtliche Vordruck samt Nachweisen spätestens innerhalb eines Monats nach Abgabe des formlosen Antrags nachgereicht wird, so gilt das Datum der formlosen Antragstellung für Bewilligungszeitraum. Einen entsprechenden Vordruck zum Ausfüllen finden Sie hier:
Download Formloser Wohngeldantrag (PDF, 1,66 MB)
Bearbeitungsdauer des Wohngeldantrags
Die Bearbeitungsdauer des Wohngeldantrags ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Innerhalb einer angemessenen Frist soll über den Antrag entschieden und ein schriftlicher Bewilligungsbescheid ausgestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer für einen Erstantrag beträgt meist zwischen drei und sechs Wochen, Wiederholungsanträge werden oftmals schneller bearbeitet. Sind zwischen Antragstellung und Bewilligungsbescheid mehr als acht Wochen vergangen, kann unter der Voraussetzung, dass alle Unterlagen vorhanden sind, ein Vorschuss auf das zustehende Wohngeld geleistet werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Bearbeitung des Wohngeldantrags innerhalb einer bestimmten Frist besteht allerdings nicht.
Rückwirkender Antrag auf Wohngeld
In einigen Fällen kann der Wohngeldantrag rückwirkend gestellt werden. Der Antrag auf Wohngeld muss dann bis zum Ablauf des folgenden Monats eingereicht werden:
- Die zu berücksichtigende Miete oder Belastung erhöht sich um mehr als 15 Prozent.
- Wird ein Transferleistungsantrag abgelehnt, kann Wohngeld rückwirkend für den Ersten des Monats, in dem die Ablehnung bekannt wurde, beantragt werden.
- Beantragt oder erhält ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied Transferleistungen, wird der Wohngeldbescheid unwirksam. Für die verbleibenden zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder kann das Wohngeld auf Antrag rückwirkend geleistet werden.
Wohngeldantrag online – Download der Antragsformulare
Hier können Sie die entsprechenden Formulare für den Wohngeldantrag 2021 als PDF auf Ihren Computer herunterladen und direkt online bearbeiten oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Wenn die auf Ihr Bundesland in der unteren Auflistung klicken, klappen die Antragsformulare automatisch auf. Die Formulare (Vordrucke für den Wohngeldantrag) wurden letztmalig am 19.03.2017 mit den Behörden abgeglichen.
Übersicht Antragsformulare nach Bundesländern
Baden-Württemberg
Antragsformulare
- Mietzuschuss (142 KB MB)
- Lastenzuschuss (160 KB)
Anlagen zum Antrag
- Angaben zur Miete (50 KB)
- Fremdmittelbescheinigung Lastenzuschuss (160 KB)
- Verdienstbescheinigung (62 KB)
Wohngeldämter in Baden-Württemberg finden
Bayern
Antragsformulare
- Mietzuschuss (764 KB)
- Lastenzuschuss (704 KB)
Anlagen zum Antrag
- Verdienstbescheinigung (541 KB)
Wohngeldämter in Bayern finden
Berlin
Antragsformulare
- Mietzuschuss (1,39 MB)
- Lastenzuschuss (1,41 MB)
Anlagen zum Antrag
- Fragebogen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (489 KB)
- Fragebogen Einkommensermittlung (615 KB)
- Verdienstbescheinigung (553 KB)
- Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen (487 KB)
- Angaben zur Untervermietung (485 KB)
- Fragebogen für Auszubildende und Studenten (502 KB)
Wohngeldämter in Berlin finden
Brandenburg
Antragsformulare
- Antrag auf Mietzuschuss (777 KB)
- Antrag auf Lastenzuschuss (802 KB)
- Weiterleistungs bzw. Erhöhungsantrag (562 KB)
Wohngeldämter in Brandenburg finden
Bremen
Antragsformulare
Anlagen zum Antrag
- Anlage zum Antrag auf Mietzuschuss (21 KB)
- Anlage zum Antrag auf Lastenzuschuss (44 KB)
- Anlage zum Wohngeldantrag für Heimbewohner (12 KB)
- Verdienstbescheinigung (26 KB)
- Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen (27 KB)
- Untervermietung (24 KB)
- Selbständige (33 KB)
- Fragebogen Einstehensgemeinschaft (29 KB)
- Fragebogen Wohngemeinschaft (43 KB)
Wohngeldämter in Bremen finden
Hamburg
Antragsformulare
- Antrag auf Mietzuschuss (835 KB)
- Antrag auf Lastenzuschuss (889 KB)
- Änderungsmitteilung Wohngeld (639 KB)
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld
- Erläuterungen Mietzuschuss (148 KB)
- Erläuterungen Lastenzuschuss (140 KB)
Anlagen zum Antrag
- Verdienstbescheinigung (1,22 MB)
- Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen (344 KB)
- Erklärung zur Untervermietung (326 KB)
- Bescheinigung des Vermieters (310 KB)
- Erklärung über Wohnverhältnisse (277 KB)
- Selbstauskunft für Selbständige (325 KB)
- Anlage zur Selbstauskunft für Selbständige (97 KB)
Wohngeldämter in Hamburg finden
Hessen
Antragsformulare
- Antrag auf Mietzuschuss (1,13 MB)
- Antrag auf Lastenzuschuss (1,11 MB)
- Wohngeldantrag für Heimbewohner (59 KB)
Anlagen zum Antrag
- Mietbescheinigung (67 KB)
- Haushaltsbescheinigung (24 KB)
- Einkommenserklaerung (57 KB)
- Krankenkassebescheinigung (120 KB)
- Verdienstbescheinigung (113 KB)
- Fremdmittelbescheinigung Lastenzuschuss (17 KB)
Wohngeldämter in Hessen finden
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsformulare
- Antrag auf Wohngeld (420 KB)
- Weiterleistungs bzw. Erhöhungsantrag (136 KB)
Anlagen zum Antrag
Wohngeldämter in Mecklenburg-Vorpommern finden
Niedersachsen
Antragsformulare
- Antrag auf Mietzuschuss (395 KB)
- Antrag auf Lastenzuschuss (742 KB)
- Formloser Wohngeldantrag (46 KB)
- Antrag auf Mietzuschuss Heimbewohner (369 KB)
- Antrag auf Stundung (77 KB)
Anlagen zum Antrag
- Verdienstbescheinigung (194 KB)
- Ergänzende Angaben des Vermieters (93 KB)
- Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen (74 KB)
- Ergänzende Angaben Erstantrag Lastenzuschuss (16 KB)
- Fremdmittelbescheinigung zum Lastenzuschuss (107 KB)
- Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst (Lastenzuschuss) (132 KB)
- Angaben zur Wohngeld-Lastenberechnung (123 KB)
- Wohnflächenberechnung (102 KB)
- Ergänzender Fragebogen – Gemeinsames Sorgerecht (50 KB)
- Angaben zur Untervermietung (75 KB)
- Fragebogen für Auszubildende und Studenten (74 KB)
- Fragebogen für Ausbildung und Studium (102 KB)
- Fragebogen zum Mittelpunkt der Lebensbezieheungen (48 KB)
- Fragebogen über Vermögensverhältnisse (125 KB)
- Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Wohngeld (108 KB)
- Nachweise (Liste) zum Wohngeldantrag (85 KB)
Wohngeldämter in Niedersachsen finden
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland (Stand 03/2017), bei dem ein Wohngeldantrag direkt online gestellt werden kann. Diesen Service können Sie hier nutzen
Sofern Sie einen Ausdruck der Formulare wünschen, finden Sie diese nachfolgend zum Download:
Antragsformulare
Die Antragsformulare stellt das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr der Landes Nordrhein-Westfalen in einem Formular Assistenten zur Verfügung. Diese finden Sie hier
Wohngeldämter in Nordrhein-Westfalen finden
Rheinland-Pfalz
Antragsformulare
- Antrag auf Mietzuschuss (332 KB)
- Antrag auf Lastenzuschuss (296 KB)
Anlagen zum Antrag
- Mietbescheinigung (71 KB)
- Angaben über die Belastung aus Fremdmitteln (26 KB)
- Verdienstbescheinigung (85 KB)
- Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen (52 KB)
Wohngeldämter in Rheinland-Pfalz finden
Saarland
Antragsformulare
- Antrag auf Mietzuschuss (402 KB)
- Erläuterungen zum Antrag auf Mietzuschuss (146 KB)
- Antrag auf Lastenzuschuss (356 KB)
- Erläuterungen zum Antrag auf Lastenzuschuss (147 KB)
Anlagen zum Antrag
Wohngeldämter im Saarland finden
Sachsen
Antragsformulare
Anlagen zum Antrag
Wohngeldämter in Sachsen finden
Sachsen-Anhalt
Antragsformulare
- Antrag auf Mietzuschuss (470 MB)
- Antrag auf Lastenzuschuss (541 KB)
- Antrag auf Mietzuschuss Heimbewohner (602 KB)
Anlagen zum Antrag
- Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst (Lastenzuschuss) (500 KB)
- Verdienstbescheinigung (517 KB)
- Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen (503 KB)
- Angaben zur Untervermietung (487 KB)
Wohngeldämter in Sachsen-Anhalt finden
Schleswig-Holstein
Antragsformulare
- Antrag auf Mietzuschuss (245 KB)
- Antrag auf Lastenzuschuss (334 KB)
Anlagen zum Antrag
- Verdienstbescheinigung (108 KB)
- Erläuterungen zum Antrag auf Lastenzuschuss (109 KB)
Wohngeldämter in Schleswig-Holstein finden
Thüringen
Antragsformulare
- Antrag auf Mietzuschuss (751 KB)
- Antrag auf Lastenzuschuss (735 KB)
- Formloser Wohngeldantrag (46 KB)
- Antrag auf Mietzuschuss Heimbewohner (751 KB)
- Antrag auf Stundung (77 KB)
Anlagen zum Antrag
- Wohnflächenberechnung (110 KB)
- Berechnungsbogen Belastung (Lastenzuschuss) (104 KB)
- Fremdmittelbescheinigung zum Lastenzuschuss (108 KB)
- Fragebogen Einkommensverhältnisse (189 KB)
- Verdienstbescheinigung (189 KB)
- Fragebogen erhöhte Werbungskosten (105 KB)
- Fragebogen zur Verantwortungs-/Einstehensgemeinschaft (71 KB)
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag – Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (71 KB)
- Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen (71 KB)
- Angaben zu Einkünften aus Unterhaltsleistungen (72 KB)
- Ergänzender Fragebogen – Gemeinsames Sorgerecht (49 KB)
- Angaben zur Untervermietung (113 KB)
- Angaben zu Wohn/ Haushaltssituation (114 KB)
- Fragebogen für Auszubildende und Studenten (200 KB)
- Fragebogen zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen (62 KB)
- Fragebogen über Vermögensverhältnisse (108 KB)
- Verpflichtungserklärung von Nicht-EU-Bürgern (40 KB)
- Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Wohngeld (108 KB)
- Nachweise (Liste) zum Wohngeldantrag (85 KB)
- Veränderungsmitteilung zum Wohngeldantrag (227 KB)
Wohngeldämter in Thüringen finden
Erforderliche Unterlagen und Nachweise
Unbedingt erforderliche Unterlagen für die Beantragung von Wohngeld sind:
- der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer))
- Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums)
- Mietvertrag und Mietquittung
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
- Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
Je nach familiärer und finanzieller Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie z.B.:
- Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
- Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
- Kontoauszüge
- Unterhaltsnachweise
- Pflegegeldnachweis
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- BAföG-Bescheid
- Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld
- Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld
- Rentenbescheide
- Schul- oder Studienbescheinigung
- Darlehensverträge mit ersichtlichen monatlichen Belastungen
- Lebensversicherungen
- Bausparverträge
Zu den Einkünften finden Sie weitere Informationen unter Wohngeld Einkommen
Gegebenenfalls ist das Ausfüllen zusätzlicher Formularvordrucke der Wohngeldbehörde notwendig, beispielsweise dann, wenn es sich beim Antragsteller um einen Schüler, Studenten oder Auszubildenden handelt.
Gegenüber der Wohngeldbehörde unterliegen Haushaltsmitglieder und alle Personen, die mit dem Antragsteller Wohnraum gemeinsam bewohnen, einer Auskunftspflicht über sämtliche für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse.
Wiederholungsantrag auf Wohngeld
Auch beim Wiederholungsantrag muss der Antrag auf Wohngeld vollständig ausgefüllt werden. Eine aktuelle Verdienstbescheinigung und aktuelle Einkommensnachweise müssen ebenfalls vorgelegt werden. Je nach persönlicher Lebenssituation kann die Wohngeldbehörde erneut weitere Unterlagen anfordern, um den Anspruch auf Wohngeld feststellen zu können. Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen für den Wiederholungsantrag notwendig sind, entscheidet die zuständige Wohngeldbehörde.
Bei Umzug in eine neue Wohnung oder eine andere Gemeinde muss ein Erstantrag gestellt werden.
Erhöhungsantrag
Normalerweise bleibt das Wohngeld während des Bewilligungszeitraums konstant. Ein Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes (§27 Abs. 1 WoGG) im laufenden Bewilligungszeitraum kann gestellt werden wenn:
- sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht
- sich die Miete oder zu berücksichtigende Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
- sich das Gesamteinkommen um mindestens 15 Prozent verringert hat.
Ein Erhöhungsantrag kann nur gestellt werden, wenn der Höchstbetrag für die Miete oder Belastung noch nicht ausgeschöpft war und sich das Wohngeld erhöht.
Mitteilungspflichten des Antragstellers
Wenn sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht oder die Miete um 15 Prozent verringert, muss dies der Wohngeldbehörde mitgeteilt werden. Auch die Verringerung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, ein Umzug oder sonstige Gründe, die zum Wegfall des Wohngeldanspruchs führen können, müssen der Behörde unverzüglich mitgeteilt werden. Es wird eine Neuberechnung des Wohngeldes durchgeführt, die auch zur Verringerung oder zum Wegfall des Wohngeldanspruchs führen kann (§ 27 Abs. 2 WoGG).
Die Neufestsetzung tritt mit Beginn des nächsten Monats in Kraft. Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Letzte Aktualisierung: 16.02.2021