Mehr als 50.000 Haushalte könnten ihr Wohngeld für September 2026 verspätet erhalten. Nach einem Hackerangriff auf das Berliner Landesnetz können die Wohngeldstellen Anträge derzeit nicht bearbeiten, auch die Auszahlung ist technisch blockiert. Noch am 20. August waren die betroffenen Systeme nicht wieder erreichbar, eine Ersatzlösung hat der Senat bislang nicht bestätigt. Viel Zeit bleibt nicht, denn der nächste Zahlungslauf steht am 31. August an.
Wohngeld-Systeme nach Hackerangriff nicht erreichbar
Betroffen sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Verkehrsverwaltung. Beide Behörden wurden am Freitag, 14. August, vom Landesnetz getrennt, nachdem bei einer forensischen Untersuchung ein Eindringling im System entdeckt worden war. Das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wurden eingeschaltet.
Die Folgen reichen bis in die Wohngeldämter der Bezirke. Dort können die Mitarbeiter nicht auf das Fachverfahren für Wohngeld zugreifen und deshalb keine Fälle bearbeiten. Das Land Berlin bestätigt, dass auch die Auszahlung derzeit nicht möglich ist. Aktuelle Störungsmeldungen der Bezirksämter zeigen, dass die Systeme am 20. August weiterhin nicht erreichbar waren. Wann die Behörden wieder regulär arbeiten können, ist offen.
Wohngeld für September muss Ende August angewiesen werden
Damit gerät der nächste Zahlungslauf unter Druck. Wohngeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Nach den regulären Wohngeld-Auszahlungsterminen soll die Überweisung für September am Montag, 31. August 2026, erfolgen, damit das Geld am 1. September auf dem Konto ist.
Dass die September-Zahlungen tatsächlich ausfallen, steht noch nicht fest. Bestätigt ist aber, dass die technische Auszahlung momentan blockiert ist und mehr als 50.000 berechtigte Haushalte betroffen sein können. Senatssprecherin Christine Richter erklärte gegenüber dem rbb, die Verwaltung arbeite mit Hochdruck daran, das Wohngeld trotzdem rechtzeitig auszuzahlen.
Ein wirksamer Bewilligungsbescheid verliert durch den IT-Ausfall nicht seine Wirkung. Die Störung kann die Überweisung verzögern, sie beseitigt aber weder den festgesetzten Anspruch noch die Zahlungspflicht. Betroffene müssen wegen des Hackerangriffs deshalb keinen neuen Antrag stellen.
Online-Antrag fällt aus – Papier bleibt möglich
Der Ausfall trifft nicht nur laufende Zahlungen. Auch der Online-Antrag für Wohngeld ist derzeit nicht nutzbar. Anträge können aber weiterhin auf Papier per Post an das zuständige Wohnungsamt geschickt oder dort persönlich abgegeben werden. Bearbeiten können die Mitarbeiter sie erst, wenn das Fachverfahren wieder erreichbar ist.
Für den Anspruch bleibt grundsätzlich der Monat entscheidend, in dem der Wohngeldantrag eingeht, nicht der Zeitpunkt der späteren Bearbeitung. Das Berliner ServicePortal weist ausdrücklich auf den Papierweg hin. Soll der August noch als Antragsmonat zählen, muss der Antrag spätestens am 31. August bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Wann die Behörde darüber entscheidet, ändert am möglichen Leistungsbeginn nichts, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Der Senat hat noch keine Ersatzlösung
Politiker von Linken und SPD verlangen inzwischen eine alternative Auszahlung über die Landeskasse und die Bezirke, falls die regulären Systeme nicht rechtzeitig wieder anlaufen. Eine solche Ersatzroute ist bislang jedoch weder beschlossen noch öffentlich beschrieben.
Der Senat steht damit unter doppeltem Druck. Die Systeme dürfen erst wieder ans Netz, wenn ihre Sicherheit gewährleistet ist. Gleichzeitig muss derWohngeld-Zahlungslauf für September vorbereitet werden. Bis eine funktionierende Lösung feststeht, bleibt die Auszahlung für mehr als 50.000 Haushalte gefährdet, aber nicht abgesagt.