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Weniger Einkommen: Höheres Wohngeld gibt es erst auf Antrag

Frau prüft Unterlagen und berechnet ihr Wohngeld nach gesunkenem Einkommen

Der Lohn sinkt, Arbeitsstunden fallen weg oder eine andere Einkommensquelle bricht ein – das laufende Wohngeld steigt dadurch nicht automatisch. Während eines bereits bewilligten Zeitraums kann zwar neu gerechnet werden, wenn das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent sinkt. Dafür ist jedoch ein Antrag nötig. Wer damit Monate wartet, kann höhere Zahlungen für die Zwischenzeit verlieren.

Mehr Wohngeld erst bei über 10 Prozent weniger Einkommen

Ein Wohngeldbescheid gilt grundsätzlich für den darin festgelegten Bewilligungszeitraum. Ändern sich die Verhältnisse danach zugunsten des Haushalts, wird deshalb nicht wegen jeder kleineren Schwankung sofort neu gerechnet.

§ 27 Abs. 1 WoGG setzt für eine Erhöhung wegen gesunkenen Einkommens eine klare Schwelle: Das Gesamteinkommen des Wohngeldhaushalts muss sich um mehr als 10 Prozent verringern. Zudem muss die neue Berechnung tatsächlich zu einem höheren Wohngeld führen.

Dabei kommt es nicht allein auf den Bruttolohn einer einzelnen Person an. Maßgeblich ist das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Sinkt etwa der Verdienst eines Haushaltsmitglieds deutlich, während gleichzeitig anderes Einkommen steigt, kann die 10-Prozent-Grenze beim Gesamteinkommen trotzdem verfehlt werden.

Der Antrag entscheidet über den Startmonat

Hier liegt ein wichtiger Unterschied zur Kürzung des Wohngeldes. Ein höherer Zahlbetrag wegen gesunkenen Einkommens wird nach § 27 Abs. 1 WoGG nur auf Antrag festgesetzt. Steigt das Gesamteinkommen dagegen nicht nur vorübergehend um mehr als 15 Prozent und verringert sich dadurch das Wohngeld oder fällt ganz weg, muss die Wohngeldstelle von Amts wegen neu entscheiden.

Für eine Erhöhung spielt deshalb der Zeitpunkt des Antrags eine wichtige Rolle. Der neue Bewilligungszeitraum beginnt grundsätzlich am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Sinkt das Einkommen beispielsweise bereits im Juli, geht der Antrag auf höheres Wohngeld aber erst im September ein, können Juli und August allein wegen dieser Einkommensminderung grundsätzlich nicht nachträglich berücksichtigt werden. Die neue Berechnung setzt dann regelmäßig erst zum 1. September ein.

Liegt die Einkommensminderung beim Antrag noch gar nicht vor, verschiebt sich der Beginn entsprechend nach hinten. Dann zählt der Monat, in dem die Voraussetzungen für das höhere Wohngeld tatsächlich erfüllt sind.

Für rückwirkende Mieterhöhungen gibt es eine Ausnahme

Dass ein verspäteter Antrag verlorene Monate nicht ohne Weiteres zurückholt, zeigt der Vergleich mit einer rückwirkenden Mieterhöhung. Steigt die nach § 27 WoGG maßgebliche Miete oder Belastung nach Abzug des Gesamtbetrags zur Entlastung bei den Heizkosten rückwirkend um mehr als 10 Prozent, kann auch das Wohngeld rückwirkend steigen. Weiter zurück als bis zum Beginn des laufenden Bewilligungszeitraums geht es allerdings nicht.

Für diese Ausnahme gilt zudem eine eigene Frist. Der Antrag muss vor Ablauf des Kalendermonats gestellt werden, der auf die Kenntnis von der rückwirkenden Erhöhung folgt. Wird eine rückwirkende Mietanpassung beispielsweise im August bekannt, muss der Antrag grundsätzlich spätestens bis Ende September eingehen, damit der frühere Beginn noch berücksichtigt werden kann.

Bei einem rückwirkend gesunkenen Einkommen gibt es eine solche Sonderregel nicht. Wer nach einer deutlichen Einkommensminderung zunächst abwartet, kann die höhere Leistung deshalb nicht einfach Monate später nachfordern.

Das kann Arbeitnehmer nach einer Stundenreduzierung ebenso treffen wie Haushalte, bei denen andere laufende Einnahmen wegfallen oder sich mehrere Einkommen gleichzeitig verändern. Bei Selbstständigen wird allerdings nicht jeder einzelne schwache Monat für sich betrachtet. Maßgeblich ist vielmehr, wie sich die erwarteten Einkünfte im relevanten Gewinnermittlungszeitraum verändern.

Der neue Zeitraum wird vollständig neu berechnet

Mehr als 10 Prozent weniger Gesamteinkommen bedeuten noch nicht automatisch einen bestimmten Aufschlag. Für den neuen Bewilligungszeitraum wird das Wohngeld anhand der dann maßgeblichen Verhältnisse neu berechnet. Dabei können neben dem niedrigeren Einkommen auch Änderungen bei Haushaltsgröße oder Miete eine Rolle spielen.

Fällt das Wohngeld nach dieser Rechnung höher aus, gilt der neue Betrag grundsätzlich ab dem Monat des Erhöhungsantrags. Wie stark sich das niedrigere Einkommen auswirken kann, lässt sich vorab mit dem Wohngeld-Rechner ermitteln. Wer nach einem Einkommensverlust mehrere Monate wartet, kann deshalb Geld verschenken: Die höhere Leistung lässt sich für die Zwischenzeit in der Regel nicht nachholen.