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Wohngeld-Kürzung: Eine Million Haushalte bekommen weniger – 238.000 verlieren den Anspruch

Frau prüft an einem Küchentisch ihre Unterlagen und Haushaltsausgaben

Die Bundesregierung beziffert die geplante Wohngeld-Kürzung nun genauer. Rund eine Million Haushalte sollen im System bleiben, aber einen niedrigeren Wohnkosten-Zuschuss erhalten. Weitere 238.000 Haushalte würden ihren Anspruch vollständig verlieren, während 143.000 stattdessen Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Wie hoch die Kürzung für einen durchschnittlichen Haushalt ausfällt, bleibt dagegen offen.

Neue Antwort erklärt die Zahl von 381.000 Haushalten

Die neuen Angaben stehen in einer Antwort der Bundesregierung vom 21. August 2026. Sie lösen eine Unklarheit auf, die bei der bisher genannten Zahl von 381.000 betroffenen Haushalten leicht entstehen konnte.

Nach der Modellrechnung verlieren bei voller Wirkung der Reform im Jahr 2029 rund 238.000 Haushalte den Wohngeldanspruch vollständig. Diese Haushalte wechseln der Prognose zufolge anschließend weder in das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II noch in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Ob im Einzelfall aus anderen Gründen eine weitere Sozialleistung infrage kommt, beantwortet die Modellrechnung nicht.

Davon getrennt betrachtet die Bundesregierung rund 143.000 Haushalte, die in eines der beiden Grundsicherungssysteme wechseln. Bei ihnen kann theoretisch noch ein Wohngeldanspruch bestehen. Mit dem Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII stehen sie finanziell jedoch besser da. Die bereits berichteten 381.000 Abgänge aus dem Wohngeld setzen sich damit aus 238.000 vollständigen Anspruchsverlusten und 143.000 Wechseln zusammen.

Eine Million bleiben im Wohngeld, aber auf niedrigerem Niveau

Für die meisten betroffenen Haushalte fällt das Wohngeld nicht vollständig weg. Rund eine Million sollen 2029 weiterhin einen Zuschuss beziehen, nach der Regierungsrechnung aber durchweg weniger erhalten als ohne die Reform.

Der Gesetzentwurf kombiniert dafür mehrere Eingriffe. Die reguläre Fortschreibung an die Miet- und Preisentwicklung zum 1. Januar 2027 soll ausfallen, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und Einkommen in der Wohngeldformel stärker angerechnet werden. Sobald ein neuer Bewilligungszeitraum nach dem geplanten Recht beginnt, wirken diese Änderungen zusammen. Dadurch sinkt entweder der Zahlbetrag oder der errechnete Anspruch fällt ganz weg.

Die Bundesregierung begründet die Einschnitte mit der Konsolidierung des Haushalts. Ab 2029 sollen Bund und Länder beim Wohngeld zusammen 2,16 Milliarden Euro im Jahr sparen. Allerdings steigen nach der Prognose die Ausgaben für Leistungen nach dem SGB II, darunter das Grundsicherungsgeld und die Unterkunftskosten, um 504 Millionen Euro. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII kommen weitere 224 Millionen Euro hinzu. Weil zugleich die Ausgaben für den Kinderzuschlag sinken, verbleibt den öffentlichen Haushalten eine jährliche Entlastung von rund 1,5 Milliarden Euro. Die Regierung bestätigt damit eine Verlagerung von Kosten in andere Leistungssysteme, geht aber davon aus, dass mehr als zwei Drittel der Wohngeldkürzungen als Einsparung erhalten bleiben.

Eine durchschnittliche monatliche Kürzung je Haushalt nennt die Bundesregierung nicht. Die zugrunde liegende Mikrosimulation erfasste nur die Gesamtwirkung der Reform. Wie stark sich die einzelnen Änderungen auswirken, lässt sich wegen ihres Zusammenspiels nicht getrennt beziffern. Auch eine Aufteilung der Folgen nach Bundesländern liegt nicht vor.

Aus den bundesweiten Zahlen lässt sich deshalb kein verlässlicher persönlicher Kürzungsbetrag ableiten. Entscheidend bleiben Haushaltsgröße, Einkommen, Miete oder Belastung und die örtliche Mietenstufe. Der aktuelle Wohngeldrechner bildet weiterhin das geltende Recht ab, nicht die noch veränderbaren Werte des Entwurfs für 2027.

75.000 Rentnerhaushalte sollen in die Grundsicherung wechseln

Die Regierungsantwort schlüsselt die 143.000 erwarteten Wechsel erstmals nach Haushaltsgruppen auf. Rund 75.000 Rentnerhaushalte sollen nach der Reform Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen. Weitere 68.000 Haushalte wechseln nach der Prognose in das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, das zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgelöst hat.

Die 68.000 Haushalte setzen sich gerundet aus 49.000 Single-Haushalten, 9.000 Paaren mit Kindern, 4.000 Alleinerziehenden, 3.000 Paaren ohne Kinder und 2.000 sonstigen Haushalten zusammen. Die hohe Zahl der Rentnerhaushalte beruht nicht auf einer besonderen Kürzungsregel. Sie zeigt vielmehr, dass viele Haushalte mit kleiner Rente nach der neuen Berechnung in der Grundsicherung im Alter besser abgesichert wären.

Zusätzlich rechnet die Regierung mit 13.000 Familienhaushalten mit Kindern, die beim Wechsel in das Grundsicherungsgeld ihren Anspruch auf Kinderzuschlag verlieren. Dieser Wegfall ist eine Folge des Systemwechsels. Er tritt nach der Modellannahme nur ein, wenn die Familie mit dem Grundsicherungsgeld finanziell bessersteht als mit Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen.

Die Kürzung ist weiterhin nicht beschlossen

Die neuen Zahlen sind eine Prognose zum Regierungsentwurf, keine bereits geltende Kürzung. Nachdem das Bundeskabinett die Reform am 6. Juli beschlossen hatte, ging die Vorlage am 14. August als Drucksache 474/26 an den Bundesrat. Der zuständige Ausschuss befasst sich am 10. September damit, bevor am 25. September die Frist für eine Stellungnahme endet. Anschließend folgt das weitere Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Ob die Änderungen tatsächlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten, hängt damit noch von den parlamentarischen Beschlüssen ab.

Bereits bewilligte Bescheide sollen nach dem Regierungsentwurf bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums weitergelten. Die volle Wirkung wird deshalb erst nach und nach erreicht und in den Modellrechnungen ab 2029 angesetzt. Für laufende Zahlungen ändert die neue Antwort zunächst nichts. Sie zeigt aber deutlicher als bisher, wie breit die Reform wirken würde: nicht nur durch vollständige Anspruchsverluste, sondern vor allem durch geringere Leistungen für rund eine Million verbleibende Haushalte.