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Ausschuss lehnt geplante Wohngeld-Kürzung komplett ab

Wohngeld-Berechnung mit Miete, Einkommen und Zuschuss neben Euro-Scheinen und Taschenrechner

Die geplante Wohngeld-Kürzung für 2027 stößt im Bundesrat auf massiven Widerstand. Der federführende Wohnungsbauausschuss empfiehlt, den gesamten Regierungsentwurf abzulehnen, der rund 238.000 Haushalte den Anspruch kosten und etwa eine Million weitere Haushalte schlechterstellen könnte. Zugleich fordert er eine geringere Kürzung der Heizkostenkomponente und den Verzicht auf die geplante Herabstufung zahlreicher Gemeinden.

Federführender Ausschuss stellt sich gegen den Entwurf

Mit den am 11. September veröffentlichten Ausschussempfehlungen legt sich der federführende Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung fest: Er hält die Belastungen für Wohngeldhaushalte für unverhältnismäßig und empfiehlt dem Bundesrat deshalb, den Gesetzentwurf insgesamt abzulehnen.

Die Bundesregierung will die Wohngeldausgaben mit mehreren Eingriffen senken. Die Fortschreibung an die Miet- und Preisentwicklung soll 2027 ausfallen, die Heizkostenkomponente halbiert und Einkommen über die Wohngeldformel stärker angerechnet werden. Nach der Modellrechnung würden 238.000 Haushalte den Wohngeldanspruch vollständig verlieren. Für weitere 143.000 rechnet die Bundesregierung mit einem Wechsel in die Grundsicherung, während rund eine Million Haushalte zwar im Wohngeld blieben, jedoch weniger erhielten.

Aus Sicht des Wohnungsbauausschusses lässt der Entwurf zudem nicht erkennen, wie stark die einzelnen Kürzungen wirken. Auch der Sozialausschuss warnt vor Härten und davor, dass Ausgaben in andere Sozialleistungen verschoben werden. Allein für das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II erwartet die Bundesregierung bei voller Reformwirkung jährliche Mehrausgaben von 504 Millionen Euro, für Leistungen nach dem SGB XII weitere 224 Millionen Euro.

Ein geschlossenes Votum aller beteiligten Ausschüsse gibt es allerdings nicht. Der Finanzausschuss empfiehlt, keine Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Über die einzelnen Empfehlungen entscheidet das Bundesratsplenum am 25. September.

Heizkostenkomponente soll weniger stark sinken

Unabhängig von der empfohlenen Komplettablehnung hat der Wohnungsbauausschuss konkrete Änderungen ausgearbeitet. Die dauerhafte Heizkostenkomponente beim Wohngeld soll demnach nicht auf die Hälfte, sondern auf 62,5 Prozent des bisherigen Betrags sinken.

Haushaltsmitglieder2026RegierungsentwurfAusschussvorschlag
196 €48 €60,00 €
2124 €62 €77,50 €
3148 €74 €92,50 €
4172 €86 €107,50 €
5196 €98 €122,50 €

Damit läge die Komponente je nach Haushaltsgröße monatlich 12 bis 24,50 Euro über den Werten des Regierungsentwurfs. Das wäre allerdings nicht automatisch der zusätzliche Auszahlungsbetrag. Die Pauschale wird zusammen mit der CO2-Komponente zur berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung gerechnet und fließt erst anschließend in die Wohngeldberechnung ein.

Neue Mietenstufen sollen ganz ausfallen

Auch die für 2027 geplante Neuordnung der Mietenstufen will der Wohnungsbauausschuss stoppen. Die bisherige Zuordnung soll nach seinem Vorschlag weitergelten. Für die 126 Städte und Gemeinden, die eine Mietenstufe verlieren sollen, würde damit eine zusätzliche Kürzung verhindert. Im Gegenzug bliebe aber auch die geplante Höherstufung von 411 Gemeinden aus.

Alleinerziehende sollen ebenfalls entlastet werden. Ihr jährlicher Freibetrag soll von 1.320 auf 1.920 Euro steigen, sodass 600 Euro mehr vom Einkommen unberücksichtigt blieben. Damit will der Ausschuss abfedern, dass der Wohngeldanspruch nach der geplanten Formel mit steigendem Einkommen schneller sinkt.

Darüber hinaus verlangt der Wohnungsbauausschuss Anschlussregeln für Familien, die durch den Verlust des Wohngeldes auch andere Vergünstigungen verlieren könnten. Der Wohngeldbezug kann den Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnen und dazu führen, dass Elternbeiträge für Kita oder Kindertagespflege erlassen werden. Der Regierungsentwurf regelt diese Folge bislang nicht gesondert.

Ablehnung stoppt das Gesetz noch nicht

Selbst wenn das Plenum am 25. September die vollständige Ablehnung beschließt, wäre die Reform damit noch nicht gescheitert. Der Bundesrat berät den Regierungsentwurf zunächst im ersten Durchgang. Anschließend kann die Bundesregierung die Vorlage mit der Stellungnahme der Länder und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleiten.

Politisch ist das Ausschussvotum dennoch ein ernstes Hindernis, denn nach dem Entwurf braucht das Gesetz die Zustimmung des Bundesrates. Verweigert die Länderkammer ihre Zustimmung, kann die Reform nicht in Kraft treten. Als Ausweg bliebe dann ein Vermittlungsverfahren, das zu einem Kompromiss und neuen Abstimmungen führen müsste.

Bis zu einem endgültigen Beschluss gilt das bisherige Wohngeldrecht unverändert. Der Entwurf sieht die Kürzungen ab 1. Januar 2027 vor. Am 25. September zeigt sich erstmals, ob eine Mehrheit der Länder nur Nachbesserungen verlangt oder sich grundsätzlich gegen die Einschnitte stellt.