Wenn nicht die Haushalte, sondern die Menschen darin gezählt werden, ist Wohngeld vor allem eine Familienleistung. Nach einer neuen Auswertung leben 69,1 Prozent der Menschen in Wohngeldhaushalten mit Kindern zusammen. Damit würden die geplanten Einschnitte ab 2027 besonders viele Familien treffen. Beschlossen sind die Änderungen noch nicht. Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Gesetzentwurf erst Bundestag und Bundesrat passieren.
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Familien stellen mit Abstand die größte Gruppe
Die Paritätische Forschungsstelle hat dafür Daten der repräsentativen MZ-SILC-Erhebung 2025 des Statistischen Bundesamtes ausgewertet. Danach leben rund 2,25 Millionen Menschen oder 2,7 Prozent der Bevölkerung in einem Haushalt mit Wohngeldbezug. Die Kurzexpertise zum Wohngeld erschien am 22. Juli 2026.
| Haushaltstyp | Anteil in der Auswertung |
|---|---|
| Paarhaushalt mit Kindern | 49,5 % |
| Alleinerziehendenhaushalt | 14,5 % |
| Drei oder mehr Erwachsene mit Kindern | 5,1 % |
| Einpersonenhaushalt | 23,4 % |
| Zwei Erwachsene ohne Kinder | 7,5 % |
Haushalte mit drei oder mehr Erwachsenen ohne Kinder flossen wegen zu geringer Fallzahlen nicht in diese Aufschlüsselung ein. Die 69,1 Prozent sind deshalb ein Ergebnis der in der Studie ausgewiesenen Haushaltstypen und keine Zahl aus der jährlichen Wohngeld-Verwaltungsstatistik.
Kinder sind die größte Personengruppe
Auch die Aufteilung nach Erwerbsstatus zeigt die Bedeutung für Familien. Kinder unter 18 Jahren stellen 37,5 Prozent aller Menschen in Wohngeldhaushalten. Weitere 4,9 Prozent sind mindestens 18 Jahre alt und befinden sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung. Erwerbstätige folgen mit 22 Prozent, Menschen im Ruhestand mit 15,1 Prozent. Als arbeitslos erfasst wurden lediglich 3,7 Prozent.
Das widerspricht nicht der amtlichen Wohngeldstatistik, nach der Rentner und Pensionäre in vielen Haushalten die Haupteinkommensbezieher sind. Dort wird jeder reine Wohngeldhaushalt nach der sozialen Stellung einer Person eingeordnet. Die neue Auswertung zählt dagegen alle Menschen und betrachtet, in welcher Haushaltsform sie leben.
Geplante Kürzung würde Familien direkt erreichen
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht zum 1. Januar 2027 drei zentrale Einschnitte vor. Die turnusmäßige Anpassung an Mieten und Verbraucherpreise soll ausfallen, die Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel verändert werden. Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass dadurch Menschen ihren Anspruch verlieren werden. Bereits laufende Bescheide sollen bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums weitergelten.
Damit geht der aktuelle Entwurf über den vollständigen Wegfall bei einem Teil der Haushalte hinaus. Auch Familien, die im Wohngeld bleiben, könnten weniger erhalten. Die Einzelheiten der geplanten Wohngeld-Kürzung sind allerdings noch Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens. Für Weiterleistungsanträge ab 2027 lässt sich der künftige Betrag deshalb noch nicht verbindlich berechnen.
Viele Haushalte haben kaum finanzielle Reserven
Die Studie beschreibt auch die finanzielle Lage. 71,7 Prozent der Menschen in Wohngeldhaushalten könnten eine unerwartete Ausgabe von rund 1.250 Euro nicht finanzieren. In der Gesamtbevölkerung beträgt dieser Anteil 31,9 Prozent. Zudem gelten 26,7 Prozent der Menschen mit Wohngeld als materiell und sozial benachteiligt, mehr als doppelt so viele wie in der Gesamtbevölkerung.
Diese Werte beruhen auf einer repräsentativen Haushaltsbefragung, nicht auf den Akten der Wohngeldstellen. Die Schlussfolgerung, dass Kürzungen die Armut verschärfen würden, stammt vom Paritätischen und ist eine Bewertung des Verbandes. Fest steht bislang nur der politische Plan: Nach der Darstellung der Bundesregierung sollen die Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelten die heutigen Wohngeldregeln weiter.
