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SPD-Landeschefs fordern Rücknahme der Wohngeld-Kürzung 2027

Der Widerstand gegen die geplante Wohngeld-Kürzung erreicht die SPD-Spitze in den Ländern. Steffen Krach und Ulf Kämpfer fordern Bundesbauministerin Verena Hubertz auf, den Kabinettsentwurf zu ändern und die Einschnitte zurückzunehmen. Beschlossen ist die Kürzung noch nicht.

Krach und Kämpfer erhöhen den Druck

Krach führt die Berliner SPD, Kämpfer den Landesverband Schleswig-Holstein. Beide wenden sich in einem gemeinsamen Brief an ihre Parteikollegin Hubertz. Das Schreiben liegt nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur auch der Nachrichtenagentur vor.

Die Landeschefs sehen nicht nur ein sozialpolitisches, sondern ausdrücklich auch ein Glaubwürdigkeitsproblem. Sie sollen in ihren Ländern für bezahlbares Wohnen werben, während eine SPD-Ministerin im Bund Einschnitte bei einer zentralen Wohnkostenhilfe verantwortet. Krach tritt bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 als Spitzenkandidat an. Kämpfer führt seine Partei in die Landtagswahl in Schleswig-Holstein im April 2027.

Ihre Forderung ist unmissverständlich: Der Entwurf soll geändert und die Kürzung gestrichen werden. Hubertz wollte den Brief gegenüber der Nachrichtenagentur nicht kommentieren. Eine Zusage der Ministerin oder der Bundesregierung, das Vorhaben zu korrigieren, gibt es damit bislang nicht.

Was der Entwurf kürzt

Das Bundeskabinett hat die Neuordnung des Wohngeldes am 6. Juli 2026 beschlossen. Der Entwurf sieht drei finanzielle Einschnitte vor: Die reguläre Fortschreibung zum 1. Januar 2027 soll ausfallen, die dauerhafte Heizkostenkomponente soll halbiert und die Wohngeldformel zulasten höherer wohngeldrechtlicher Einkommen verändert werden.

Nach der Finanzplanung des Entwurfs sollen Bund und Länder beim Wohngeld 2027 zusammen rund 1,5 Milliarden Euro weniger ausgeben. 2028 steigt die geplante Minderausgabe auf gut zwei Milliarden Euro. Diese Bruttobeträge sind höher als die tatsächliche Entlastung der öffentlichen Haushalte, weil ein Teil der Betroffenen anschließend Anspruch auf andere Sozialleistungen erhält.

Die Verschiebung ist beträchtlich. Für 2029 kalkuliert der Regierungsentwurf damit, dass rund 381.000 bisherige Wohngeldhaushalte ihren Anspruch verlieren. Davon könnten etwa 68.000 Haushalte zum Grundsicherungsgeld nach dem SGB II und rund 75.000 Haushalte zu Leistungen nach dem SGB XII wechseln. Dort entstünden zusätzliche Ausgaben. Die Einsparung beim Wohngeld ist deshalb nicht mit der gesamten Haushaltsentlastung gleichzusetzen.

Die Veränderung der Formel soll vor allem Haushalte am oberen Rand des Wohngeldbezugs treffen. Die Größenordnung von etwa einem Drittel geht aus dem Jugend-Check zum Regierungsentwurf vom 6. Juli 2026 hervor. Andere Haushalte blieben zwar im Bezug, müssten aber mit einem niedrigeren Zuschuss rechnen.

Der Brief ändert noch keinen Bescheid

Für Wohngeldempfänger hat der parteiinterne Streit zunächst keine unmittelbare Geldwirkung. Bestehende Bewilligungen gelten bis zum Ende ihres festgesetzten Zeitraums weiter. Auch die bisherige Berechnung bleibt aktuell maßgeblich. Weder der Brief der Landeschefs noch der Kabinettsbeschluss kürzt einen laufenden Bescheid.

Ebenso wenig entsteht durch die öffentliche Forderung ein Anspruch darauf, dass die bisherigen Regeln 2027 fortgelten. Maßgeblich ist am Ende allein die Fassung, die das Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Wer heute Wohngeld beantragt oder einen Weiterleistungsantrag stellt, wird weiterhin nach dem derzeit geltenden Recht beschieden. Vorsorglich auf eine politische Kursänderung zu warten, würde dagegen keinen bestehenden Bewilligungszeitraum verlängern.

Der politische Vorstoß ist dennoch relevant. Die SPD trägt den Gesetzentwurf in der Bundesregierung mit. Wenn sich der Widerstand in der Partei ausweitet, kann das Änderungen im parlamentarischen Verfahren wahrscheinlicher machen. Eine solche Entwicklung ist aber keine beschlossene Korrektur. Der vorliegende Entwurf enthält weiterhin die Halbierung der Heizkostenkomponente, die ausgesetzte Fortschreibung und die geänderte Formel.

Bundestag und Bundesrat entscheiden

Damit die Neuregelung wie vorgesehen am 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Dort können die Kürzungen noch verändert, gestrichen oder auch unverändert beschlossen werden. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht fest, welche Regeln tatsächlich gelten.

Selbst bei einer Verabschiedung würde die Kürzung nicht am Neujahrsmorgen gleichzeitig alle Wohngeldhaushalte erfassen. Der Entwurf schützt bereits erlassene Bescheide bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums. Die finanziellen Folgen würden deshalb 2027 und 2028 schrittweise anwachsen. Der Streit in der SPD beginnt damit rechtzeitig vor der entscheidenden parlamentarischen Phase, beendet ist er durch den Brief aber noch lange nicht.